DGUV Information 214-038 - Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

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Abschnitt 10.3 - Fristen und Anlässe

Damit die Beschäftigten sich bei einer Gewitterwarnung richtig verhalten können, müssen sie regelmäßig, mindestens jährlich unterwiesen werden. Hierfür geeignete Anlässe und Zeitpunkte sind z.B.:

  • bei Einstellung oder Versetzung vor Aufnahme der Tätigkeit,

  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich,

  • bei Veränderungen in den Arbeitsabläufen,

  • bei Einführung neuer Warnsysteme,

  • bei Unfällen, Beinaheunfällen und sonstige Schadensereignissen,

  • zu Beginn des Sommers als Jahreszeit mit erhöhter Gewitterhäufigkeit.