Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
(DGUV Information 214-038)
Information
(bisher BGI/GUV-I 5144)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2024
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Gewitter | 1 |
Entstehung von Gewittern | 1.1 |
Eigenschaften von Blitzentladungen | 1.2 |
Gefährdungen durch Blitzereignisse | 1.3 |
Betroffene Arbeitsplätze | 2 |
Verfahren zur Erfassung der Auslösekriterien | 3 |
Allgemeines | 3.1 |
Gewitter- und Blitzdetektion mit Abstands- und Zeitkriterien | 3.2 |
Gewitter- und Blitzdetektion durch Feldstärkemessung am Boden | 3.3 |
Festlegungen für eine betriebliche Gewitter- und Blitzwarnung auf dem Flughafen | 4 |
Warnung der betroffenen Unternehmen durch den Flughafen | 5 |
Allgemeines | 5.1 |
Ablaufschema zur Gewitterwarnung | 5.2 |
Warnmeldung an die betroffenen Unternehmen | 5.3 |
Ergänzende Maßnahmen | 5.4 |
Betriebliches Konzept zur Erreichbarkeit aller Betroffenen | 5.5 |
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen | 6 |
Verantwortung für die Information aller Beschäftigten | 7 |
Blitzschutzmaßnahmen auf Flughäfen | 8 |
Erste Hilfe | 9 |
Unterweisungen/Betriebsanweisungen | 10 |
Allgemeines | 10.1 |
Unterweisungsinhalte | 10.2 |
Fristen und Anlässe | 10.3 |
Dokumentation | 10.4 |
Betriebsanweisung | 10.5 |
Vorwort
Ein Gewitter ist eine mit luftelektrischen Entladungen (Blitz und Donner) verbundene komplexe meteorologische Erscheinung. In der Summe treten auf der Erde durchschnittlich 1600 Gewitter gleichzeitig auf.
In der Bundesrepublik Deutschland werden vorwiegend in den Sommermonaten Mai bis August die meisten Gewittertage gezählt. Ein hohes Gefährdungsrisiko besteht hierbei für Personen, deren Arbeitsplätze sich im Freien befinden. Insbesondere sind Beschäftigte auf dem Vorfeld eines Flughafens durch Gewitter gefährdet.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jedes Unternehmen verpflichtet, für gefahrbringende Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei beurteilt der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und ermittelt, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (s. § 5 Abs. 1 ArbSchG.).
Diese DGUV Information richtet sich an Sie als Unternehmerin oder Unternehmer, Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder -ärztin sowie an die Arbeitnehmervertretungen. Sie ist als praxisnaher Leitfaden gedacht, um Sie bei der fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Die Broschüre informiert Sie u. a. über
Gefährdungen für die Beschäftigten bei Gewitter
Tipps und Hinweise zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen auf dem Vorfeld
Damit kann der Leitfaden Ihnen bei der Planung und Durchführung von notwendigen Schutzmaßnahmen eine Hilfestellung bieten.