DGUV Information 214-038 - Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

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Abschnitt 5.2 - Ablaufschema zur Gewitterwarnung

Der Flughafenbetreiber stellt den betroffenen Unternehmen die erforderlichen Informationen bezüglich einer Gewitterwarnung in Form eines festgelegten Warnkonzeptes mit gegebenenfalls abgestuften Meldungen zur Warnung und Entwarnung zur Verfügung.

Für den Flughafenbetreiber besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einzelne Mitarbeiter der dort tätigen Unternehmen zu informieren oder direkten Einfluss auf deren Arbeitsverfahren zu nehmen, da dies im Verantwortungsbereich der einzelnen Unternehmen liegt. Für die eigenen Arbeitnehmer nimmt der Flughafen jedoch die volle Verantwortung des Arbeitgebers wahr, die in den folgenden Abschnitten dieser Broschüre beschrieben wird.

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