DGUV Information 214-038 - Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

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Abschnitt 5.1 - 5
Warnung der betroffenen Unternehmen durch den Flughafen

5.1
Allgemeines

Der Flughafenbetreiber stellt die notwendige Infrastruktur zur Verfügung, damit alle Abläufe rund um die Abfertigung des Flugzeugs und weitere Arbeiten auf dem Vorfeld durchgeführt werden können. Dazu gehört auch die erforderliche Struktur, um den jeweiligen Unternehmen kurzfristig mit benötigten Informationen über relevante äußere Einflüsse oder akute Notfallsituationen zu versorgen.