Abschnitt 5.1 - 5
Warnung der betroffenen Unternehmen durch den Flughafen
5.1
Allgemeines
Der Flughafenbetreiber stellt die notwendige Infrastruktur zur Verfügung, damit alle Abläufe rund um die Abfertigung des Flugzeugs und weitere Arbeiten auf dem Vorfeld durchgeführt werden können. Dazu gehört auch die erforderliche Struktur, um den jeweiligen Unternehmen kurzfristig mit benötigten Informationen über relevante äußere Einflüsse oder akute Notfallsituationen zu versorgen.