DGUV Information 250-410 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 9 "Quecksilber oder seine Verbindungen"

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Abschnitt 3.1 - Grenzwerte

Arbeitsplatzgrenzwert (AWG) aus TRGS 9001

CAS-Nr.Arbeitsplatz-GrenzwertSpitzenbegr. (Überschreitungsfaktor)Bemerkungen
ml/m3(ppm)mg/m3
Quecksilber7439-97-60,18(II)DFGDFG
Quecksilberverbindungen, anorganische0,1 E8(II)DFG,DFG,2,3

Für Methylquecksilber ist ein Risiko der Fruchtschädigung sicher nachgewiesen. Bei Exposition Schwangerer kann auch bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des Biologischen Grenzwertes eine Schädigung der Leibesfrucht auftreten.

Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

1Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten

DFGSenatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)

2Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten

3Hautresorptiv