DGUV Information 250-409 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 8 "Benzol"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Angaben aus der KMR-Gesamtliste1:

BenzolKrebserzeugend K1; Erbgutverändernd M2

1Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, TRGS 905 und TRGS 906.

Empfehlungen der MAK-Kommission:

Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert)

MAK-WertBemerkungen
ml/m3(ppm)mg/m3
BenzolentfälltentfälltGefahr der Hautresorption
Krebserzeugend: Kategorie 1
Keimzellmutagen: Kategorie 3A

Hinweise auf die besonderen Gefahren und Sicherheitsratschläge (R- und S-Sätze):

R 11Leichtentzündlich
R 36/38Reizt die Augen und die Haut
R 45Kann Krebs erzeugen
R 46Kann vererbbare Schäden verursachen
R 48/23/24/25Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
R 65Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
S 45Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
S 53Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen