Abschnitt 4.3 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition
Lagerung und Transport geschlossener Behälter
Be- und Entladen von Transportbehältern mit Gaspendelleitung
Tätigkeiten in räumlich abgetrennten Messwarten
Probenahme von Benzol oder benzolhaltigen Produkten mit geeigneten Einrichtungen (siehe Merkblatt T 026 "Probenahme")
Tätigkeit des Tankwartes beim Betanken von Kraftfahrzeugen mit Kraftstoff für Ottomotoren
Kfz-Mechaniker, die im Rahmen von Inspektionsarbeiten gelegentlich Kontakt zu Kraftstoff haben, z.B. beim Wechsel von Kraftstoff-Filtern und -pumpen, Einspritzsystemen, Vergaserablassschrauben
Ottomotorprüfstände im Dauerbetrieb
Produktion und Weiterverarbeitung beim Herstellen, Gewinnen und Weiterverarbeiten von Benzol und benzolhaltigen Produkten (z.B. Kraftstoffen für Ottomotoren) in geschlossenen Systemen
Laborarbeiten (sofern mit den im Labor üblichen geringen Stoffmengen umgegangen wird)
Fahrtätigkeiten (KFZ, Binnenschiffe).
Da es bei Arbeitsverfahren in geschlossenen Anlagen z.B. durch Alterung zu Undichtigkeiten kommen kann, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich.