DGUV Information 250-408 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 7 "Kohlenmonoxid"

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Abschnitt 3.1 - Grenzwerte

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) aus TRGS 9001

CAS-Nr.Arbeitsplatz-GrenzwertSpitzenbegr.
(Überschreitungsfaktor)
Bemerkungen
ml/m3(ppm)mg/m3
Kohlenmonoxid630-08-030351(II)DFG, Z

Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

1Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten

DFGSenatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)

ZEin Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden.