DGUV Information 250-453 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"

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Abschnitt 1 - Rechtsvorschriften

Bei Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit Belastungen ausgesetzt sind, welche die Funktionen des Muskel- und Skelettsystems beeinträchtigen können, sind nach folgenden Rechtsvorschriften Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anzubieten bzw. durchzuführen: