DGUV Information 250-453 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen"

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Anhang 1 - Orientierende Beurteilung der Gefährdung zur Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystems

- Checkliste für Unternehmer, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit -

Beantworten Sie bitte die nachfolgenden Fragen. Soweit Sie über betriebsärztliche Informationen zu tätigkeitsspezifischen Beschwerden oder erhöhten Beanspruchungen von Beschäftigten durch diese Belastungen verfügen (gehäufte Schmerzen, ärztliche Befunde, Krankschreibungen), ergänzen Sie Ihre Aussage.

Beurteilen Sie abschließend, ob Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach G 46 erforderlich sind (ggf. zu veranlassende Untersuchungen bei Vibrationen beachten)!

  1. 1)

    Werden alle Antworten mit "Nein" gekennzeichnet, sind in der Regel keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

  2. 2)

    Wird die Orientierungsfrage zu mindestens einer Belastungsart mit "Ja" beantwortet, so sind:

    1. a)

      für die Beschäftigten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach G 46 (kollektive und individuelle Beratung, ggf. ärztliche Untersuchung) erforderlich, oder in Zweifelsfällen

    2. b)

      eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) unter Verwendung von Methoden nach Anhang 2 (Tabelle) der Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 (BGI 504-46) durchzuführen.

Diese Checkliste gilt nicht für Bildschirmarbeitsplätze!

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