DGUV Information 250-452 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 45 "Styrol"

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Abschnitt 5 - Bemerkungen

Zusätzliche Informationen über die Stoffeigenschaften, Vorkommen und Gesundheitsgefahren gibt es im Gefahrstoffinformationssystem GESTIS unter www.dguv.de # Webcode: d11892

ArbMedVV: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Berufskrankheit: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), Nr. 1303 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol" und Nr. 1317 "Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische"

BK-Report 2/2007. BK 1317 "Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische". Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

GefStoffV: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

Merkblatt M 054 "Styrol" (BGI 613) der Berufsgenossenschaft Chemie

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).

Unter www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS.html