Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Für Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition wird auf Anlage 3 der TRGS 553 "Holzstaub" verwiesen. Dort sind Beispiele für Maschinen und Anlagen, an denen eine Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m3 oder weniger als Schichtmittelwert eingehalten wird, aufgeführt.
Eine Konzentration von 2 mg/m3 oder weniger besteht z.B. bei der Holzbearbeitung an
Ständerbohrmaschinen bei Verwendung üblicher Spiralbohrer
Montagearbeiten ohne Zerspanung
Langloch-, Dübel- und Reihenbohrmaschinen.