DGUV Information 250-448 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Hydrazin"
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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition Verwenden von Hydrazin zum Herstellen anderer Stoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel, Blähmittel usw.)
offenes Ab- bzw. Umfüllen und Dosieren von Hydrazin sowie Mischen bzw. Verdünnen von Hydrazin
Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Hydrazin
Instandhaltung, Wartung, Anschlussarbeiten und Probennahmen an Anlagen
Umgang mit hydrazinhaltigem Wasserdampf oder hydrazinhaltigem Kondensat (> 0,1% Hydrazin).
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Information 250-448 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Hydrazin"
Abschnitt 1, Rechtsvorschriften
Abschnitt 2, Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Abschnitt 3, Untersuchungsanlässe
Abschnitt 3.1, Grenzwerte
Abschnitt 3.2, Spezifische Empfehlungen
Abschnitt 3.3, Aufnahmewege
Abschnitt 4, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten
Abschnitt 4.2, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Abschnitt 4.3, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition
Abschnitt 5, Bemerkungen