DGUV Information 250-447 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Dimethylsulfat"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

In der MAK- und BAT-Werte-Liste1 wird auf die Gefahr der Hautresorption durch Dimethylsulfat hingewiesen.

Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, TRGS 905 und TRGS 906 (Stand Januar 2009)1

Bezeichnung
(CAS-Nr.)
KMHinweis
Dimethylsulfat
(77-78-1)
23Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

1Die jeweils aktuellen Fassungen sind zu beachten!

Kkrebserzeugend
Merbgutverändernd

Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA-Werte) aus der MAK und BAT-Werte-Liste1

Dimethylsulfat (77-78-1)
LuftProbennahmezeitpunkt: keine Beschränkung
Erythrozyten
Dimethylsulfat (ml/m3)Dimethylsulfat (mg/m3)N-Methylvalin
(μg/l Blut)
0,0020,0110
0,0060,0313
0,010,0517
0,040,2040

1Die jeweils aktuellen Fassungen sind zu beachten (siehe auch www.baua.de)

Gegebenenfalls ist auch eine Beurteilung der biologischen Grenzwerte (Biomonitoring) hilfreich bei der Entscheidung, ob weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind.