DGUV Information 250-446 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Cobalt oder seine Verbindungen (bioverfügbar, in Form atembarer Stäube, Aerosole)"

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