Abschnitt 3.1 - Grenzwerte
Für 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin) gibt es zurzeit keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).
Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.