DGUV Information 250-445 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)"

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