DGUV Information 250-444 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1,3-Butadien"

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Abschnitt 3 - Untersuchungsanlässe

Bei Tätigkeiten mit 1,3-Butadien sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.

Bei den in den Abschnitten 4.1 und 4.2 beispielhaft aufgeführten "Arbeitsverfahren/-bereichen und Tätigkeiten mit höherer Exposition" bzw. "Tätigkeiten mit Exposition (aber unterhalb des AGW)" sind in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten.

Bei den in Abschnitt 4.3 beispielhaft aufgeführten "Arbeitsverfahren/-bereichen und Tätigkeiten ohne Exposition" müssen in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nicht angeboten werden (siehe hierzu auch Abschnitt 3.2 "Spezifische Empfehlungen").