
Abschnitt 4.1
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Beryllium" (bisher: BGI/GUV-I 504-40c)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Beryllium" (bisher: BGI/GUV-I 504-40c)
Abschnitt 4.1 – Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition
Beryllium:
Verwendung von Pulver zum Sintern
Umgang (Lagern, Abfüllen, Mischen, Transport) von Pulver in offener Form
Glühen und Sintern ab 400 °C
Schweißen und Hartlöten ohne Absaugung
Funkenerosionsbearbeitung ohne Absaugung
Schmelzen ohne Absaugung
Ätzen (Aerosolbildung) ohne Absaugung
Spanende Bearbeitung mit hoher Schnittgeschwindigkeit ohne Absaugung
Ausbrechen von Schmelztiegeln
Reinigen von Absaugungen und Filtern.
Berylliumlegierungen:
Schmelzen ohne Absaugung
Umgang mit Pulver in offener Form
Glühen und Sintern ab 400 °C
Schweißen und Hartlöten ohne Absaugung
Spanende Bearbeitung mit hoher Schnittgeschwindigkeit ohne Absaugung
Reinigen von Absaugungen und Filtern.