DGUV Information 250-441 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: Acrylnitril"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Füll- und Entleerungsvorgänge (z.B. Lösen von Schlauch- und Rohrverbindungen bzw. Ziehen von Tauchrohren)

  • Probennahme

  • Filtrieren und Trocknen

  • Entgasen

  • Beseitigen von Abfällen

  • Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Acrylnitril

  • Sonstige Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten.