DGUV Information 250-436 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 35 "Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Geographisch-klimatische Besonderheiten:

Zwischen 30° nördlicher und 30° südlicher Breite liegen die "warmen Länder". Hitze, Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung schaffen ein Klima, das für Menschen aus anderen Regionen belastend ist und ihn in seiner Leistungsfähigkeit einschränken kann. Das gilt insbesondere für die Tropen (23° 27‚nördlicher und südlicher Breite). Ein Aufenthalt in größeren Höhen erfordert zusätzliche Anpassungsvorgänge. Der physisch und psychisch gesunde Mensch ist im Regelfall diesen Belastungen gewachsen und kann sich hierauf einstellen (Akklimatisation).

Hygienische Besonderheiten:

Warme Länder haben besondere Probleme gute hygienische Verhältnisse herzustellen. Das Klima begünstigt Vorkommen und Vermehrung von Insekten als Krankheitsüberträger und von Zwischenwirten parasitärer Infektionen. Viele Tiere - auch Haustiere - dienen als Erregerreservoir. Schlechte sanitäre Zustände begünstigen Wurminfektionen. Wasser aus der städtischen Wasserleitung kann in der Regel nicht als hygienisch einwandfreies Trinkwasser angesehen werden.

Bei infrastrukturell bedingten hygienischen Mängeln (z.B. bei defekten Trinkwasser- oder Abwassersystemen) kann eine Untersuchung nach G 35 auch in Ländern gemäßigter klimatischer Regionen erforderlich sein.