DGUV Information 250-435 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 34 "Fluor oder seine anorganischen Verbindungen"

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Abschnitt 3.1 - Grenzwerte

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) aus TRGS 9001

CAS-Nr.Arbeitsplatz-GrenzwertSpitzenbegrenzung
(Überschreitungsfaktor)
Bemerkungen
ml/m3(ppm)mg/m3
Fluoride (als Fluor berechnet)16984-48-81 E4(II)DFG2, 3, 4
Fluorwasserstoff7664-39-310,832(II)DFG, , 2, 3, 4

Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

1Die jeweils aktuelle Fassung der TRGS 900 ist zu beachten

2Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)

3ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden

4hautresorptiv