Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Säure-Politurverfahren der keramischen und Glas-Industrie, bei denen Flusssäure benutzt wird und Siliciumtetrafluorid entstehen kann mit geeigneter Lüftungstechnik
Ätz- und Mattierarbeiten zur Dekorierung von Gegenständen aus Glas und Keramik
zum Entsanden von Metallgussstücken
zur Fassadenreinigung
bei der Oberflächenbehandlung von Metallen, insbesondere zum Beizen, Polieren, Glänzen und Galvanisieren von Edelstählen und Leichtmetallen.
Bei Verwendung von Fluorkieselsäure, Fluoroborsäure, Fluoriden, Fluorosilikaten und Fluoroboraten
in der Keramik- und Glasindustrie als Fluss-, Trübungs- oder Ätzmittel für Glas und Emaille
als Flussmittel in der Stahl- und Aluminiumindustrie
bei der Oberflächenbehandlung von Metallen, insbesondere zum Beizen, Polieren, Glänzen und Galvanisieren von Edelstählen und Leichtmetallen
als Bestandteil von basischen Elektroden zum Schweißen sowie von Flussmitteln zum Hartverlöten
als Bestandteil von Reinigungsmitteln für Kupfer- und Messingteile
als Zusatz von Beton
als Bautenschutzmittel zum Verschließen der Oberfläche von Fußböden, Wänden und Fassaden, insbesondere bei Beton, Natur- und Kunststeinen sowie zur Bekämpfung von Hausschwamm
Herstellen und Verwenden von Holzschutzmitteln zur Imprägnierung von Hölzern für den Außeneinsatz.