DGUV Information 250-433 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 32 "Cadmium oder seine Verbindungen"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Verhütten von Blei- und Zinkerzen und Herstellen von Cadmium oder seinen Legierungen auf thermischem Weg (Rösten, Schmelzen, Gießen, Glühen, Abschrecken, Arbeiten an nach geschalteten Staubfiltern)

  • Verarbeiten von Cadmium oder seinen Legierungen (Hartlöten, Schweißen, Glühen, Bedampfen)

  • Schweißen und Schneiden von cadmiumbeschichteten Werkstoffen

  • Herstellen von Nickel-Cadmium-Akkumulatoren, löslichen Cadmiumverbindungen (z.B. Cadmiumsulfat, Cadmiumnitrat), Cadmiumpigmenten und cadmiumhaltigen Stabilisatoren

  • Besonders zu beachten sind das Verarbeiten (einschließlich Recycling) und Verbrennen von cadmiumhaltigen Abfall- und Altmaterialien, das Entfernen cadmiumhaltiger Anstriche (z.B. durch Abbrennen) sowie das Zerschneiden cadmiumhaltiger Metallteile mit dem Schweißbrenner

  • Verhütten von Blei- und Zinkerzen und Herstellen von Cadmium auf elektrolytischem Weg

  • Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Cadmium oder seine Verbindungen

  • Verwenden cadmiumhaltiger Pigmente zum Färben von Kunststoffen und Lacken

  • Herstellen und Verarbeiten cadmiumhaltiger Emails, keramischer Farben und Glasuren

  • Verwenden löslicher Cadmiumverbindungen in der Foto-, Glas-, Gummi- und Schmuckindustrie

  • Mechanisches Bearbeiten cadmiumhaltiger Materialien.

Bei den folgenden Tätigkeiten ist im Rahmen einer Heißbehandlung wie Hartlöten, Schweißen oder Schneiden mit der Bildung von Cadmiumoxidrauch zu rechnen (Pulverbeschichtung auf Cadmiumgehalt überprüfen!):

  • Verarbeiten cadmiumhaltiger Kunststoffe, von Lacken, Emails und keramischen Farben in Form von Pasten

  • Herstellen und Verarbeiten cadmiumhaltiger Fotozellen

  • Einsatz von cadmiumhaltigen Elementen und Bauteilen in der Fernseh-, Mess-, Regel- und Reaktortechnik sowie in der Kraftfahrzeug- und Luftfahrtindustrie

  • Lötarbeiten, insbesondere mit den stark cadmiumhaltigen "Hartloten" (z.B. Schmuckherstellung und Reparaturen)

  • Verarbeiten von Cadmium oder seinen Legierungen (Hartlöten, Schweißen, Glühen, Bedampfen)

  • Verwenden cadmiumhaltiger Pigmente zum Färben von Kunststoffen und Lacken

  • Trockenes mechanisches Bearbeiten cadmiumhaltiger Materialien.