DGUV Information 250-433 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 32 "Cadmium oder seine Verbindungen"

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5 - Bemerkungen

Zusätzliche Aussagen über die Stoffeigenschaften, Vorkommen, Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitshinweise enthält auch das Gefahrstoffinformationssystem GESTIS (www.dguv.de # Webcode: d11892) und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" (vorläufige Ausgabe Februar 2009).

Berufskrankheit: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Nr. 1104 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen"

ArbMedVV: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

GefStoffV: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung