DGUV Information 250-432 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 31 "Überdruck"

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Abschnitt 5 - Bemerkungen

Zusätzliche Aussagen über Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitshinweise sind in folgenden Schriften enthalten:

  • "Richtlinien für Taucherdruckkammern" (BGR 235)

  • "Merkblatt für die Behandlung von Erkrankungen durch Arbeiten in Überdruck (Arbeiten in Druckluft, Taucherarbeiten)" (BGI 690)

  • "Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern" (BGI 5120)

Berufskrankheit: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), Nr. 2201 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) "Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft".