DGUV Information 250-405 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 3 "Bleialkyle"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Einstufung nach Anhang I der EG-Richtlinie 67/548/EWG1

BezeichnungCAS-Nr.BewertungArbeitsplatzgrenzwertBemerkungen
KMRERF
Bleitetraethyl78-00-2--13-
Bleitetramethyl75-74-1--13-
K:krebserzeugend;
M:erbgutverändernd
REfruchtschädigend
RFfruchtbarkeitsgefährdend

Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 9031

Arbeitsstoff
(CAS-Nr.)
ParameterBiologischer Grenzwert
(BGW)
UntersuchungsmaterialProbennahmezeitpunkt
Bleitetraethyl
(78-00-2)
Diethylblei25 μg/l, als Pb berechnetUrinExpositionsende bzw. Schichtende
Gesamtblei (gilt auch für Gemische mit Bleitetramethyl)50 μg/lUrinExpositionsende bzw. Schichtende
Bleitetramethyl (75-74-1)siehe Bleitetraethyl

Gegebenenfalls ist auch eine Beurteilung der biologischen Grenzwerte (Biomonitoring) hilfreich bei der Entscheidung, ob weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind (siehe hierzu TRGS 903; G 3).

1Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten.