DGUV Information 250-430 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 29 "Benzolhomologe (Toluol, Xylole)"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Angaben aus der KMR-Gesamtliste2

ToluolFruchtschädigend RE3

Hinweise auf die besonderen Gefahren und Sicherheitsratschläge (R- und S-Sätze):

Toluol
R 11Leichtentzündlich
R 38Reizt die Haut
R 48/20Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
R 63Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
R 65Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen
R 67Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
S (2)Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen (wenn für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt)
S 36/37Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
S 46Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 62Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Xylole
R 10Entzündlich
R 20/21Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
R 38Reizt die Haut
S (2)Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen (wenn für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt)
S 25Berührung mit den Augen vermeiden

2Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG, TRGS 905 und TRGS 906.