DGUV Information 250-430 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 29 "Benzolhomologe (Toluol, Xylole)"

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Abschnitt 3.1 - Grenzwerte

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) aus TRGS 9001

CAS-Nr.AGWBemerkungen
ml/m3(ppm)mg/m3
Toluol108-88-350190Gefahr der Hautresorption;
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht befürchtet zu werden.
Xylole1330-20-7100440Gefahr der Hautresorption

Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 9031

ParameterBGWUntersuchungsmaterialProbennahmezeitpunkt
ToluolToluol1,0 mg/lVollblutExpositionsende bzw. Schichtende
o-Kresol3,0 mg/lUrinExpositionsende bzw. Schichtende; bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten
Xylole
(alle Isomeren)
Xylol1,5 mg/lVollblutExpositionsende bzw. Schichtende
Methylhippur-(Tolur-)säure2000 mg/lUrinExpositionsende bzw. Schichtende

1Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten.

Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.