Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit erhöhten gesundheitlichen Risiken
Tragen von Gas- und Kombinationsfiltergeräten beim Auftreten giftiger Gase, Dämpfe und Stäube
Tragen von Filtergeräten mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P3 und partikelfiltrierende Halbmasken FFP3 nach Gefährdungsbeurteilung beim Auftreten von gesundheitsgefährlichen Stäuben
Tragen von Frischluft-Saugschlauchgeräten in der Ortsentwässerung und beim Befahren von Räumen auf Binnenschiffen
Tragen von Regenerationsgeräten unter 5 kg bei Kanalarbeiten
Tragen von Behältergeräten mit Druckluft (Pressluftatmer) mit und ohne Schutzanzügen bei Feuerwehren
Tragen von Regenerationsgeräten über 5 kg bei Grubenwehren des Bergbaus und bei Feuerwehren.