DGUV Information 250-425 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Atemwegsreizendende Stoffe (chemisch-irritative und chemischtoxische)"
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Anhang 8 - Landwirtschaft Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten Einwirkungen/Stoffklasse atemwegsreizende Stoffe/Komponenten Tätigkeiten in Ställen, insbesondere Schweineställe organische Stäube durch Bakterien verursachte Abbauprodukte Endotoxine, Ammoniak Tätigkeiten in Silagesilos durch Bakterien verursachte Abbauprodukte Stickstoffdioxid Tätigkeiten in Getreidesilos organische Stäube Endotoxine Futtermittelproduktion und -handel organische Stäube Endotoxine
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Information 250-425 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Atemwegsreizendende Stoffe (chemisch-irritative und chemischtoxische)"
Abschnitt 1, Rechtsvorschriften
Abschnitt 2, Arbeitsmedizinische Vorsorge
Abschnitt 3.1, 3 Anlässe für die arbeitsmedizinische Vorsorge 3.1 Grenzwerte
Abschnitt 3.2, Aufnahmewege
Abschnitt 4, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten
Abschnitt 5, Bemerkungen
Anhang 1, Behandeln von Oberflächen
Anhang 2, Galvanotechnik
Anhang 3, Friseurhandwerk
Anhang 4, Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten
Anhang 5, Gießereien
Anhang 6, Schweißen und verwandte Verfahren
Anhang 7, Kunststoffverarbeitung und Vulkanisieren von Gummi