DGUV Information 250-421 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Getreide- und Futtermittelstäube"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Trimmarbeiten mit handgeführten Geräten

  • Trimmarbeiten auf nicht gekapselten Trimmfahrzeugen bzw. Flurförderzeugen in Schiffsladeräumen, in Silos oder Bunkern

  • Aufsichtstätigkeit, Steuertätigkeit im Nahbereich Greiferumschlag (z.B. am Kai)

  • Aufsichtstätigkeit, Steuertätigkeit im Nahbereich der Schüttung, bzw. bei ungünstigen (hohen) Schütthöhen (z.B. am Kai)

  • Einsteigen und Einfahren in Silos oder Bunker (mit Füllgut)

  • Beseitigung von Ladungsresten in Schiffsladeräumen, Silos und Bunkern

  • Beseitigung von Brücken

  • Reinigungsarbeiten mit Druckluft

  • Reinigungsarbeiten mit Besen und Schaufel an Be- und Entladestellen, in Schiffsladeräumen, Silos oder Bunkern, Beseitigung von Schanzhaufen

  • Arbeiten im Nahbereich von nicht abgesaugten, nicht staubdichten oder nicht gekapselten Absack- oder Umfüllanlagen, Sackschlitzmaschinen

  • Arbeiten im Nahbereich von nicht abgesaugten, nicht staubdichten oder nicht gekapselten Förderanlagen, Mischern, Sieben, Pressen

  • offene Produktannahme

  • Handschüttung.