DGUV Information 250-419 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Mehlstaub"

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Die Auflistung der Tätigkeiten in Abschnitt 4 orientiert sich am Über- bzw. Unterschreiten (Abschnitt 4.1 bzw. Abschnitt 4.2) einer Mehlstaubkonzentration von 4 mg/m3 (Schichtmittelwert E2). Gesundheitsstörungen bei Einwirkung einer Staubkonzentration am Arbeitsplatz können auch schon unterhalb dieses Wertes eintreten.

E = einatembarer Staub (früher G = Gesamtstaub)