DGUV Information 250-404 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 2 "Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle)"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Verhütten von Bleierzen und Bleikonzentraten (Primär-Bleihütten)

  • Recycling von bleihaltigen Abfällen und Sekundärrohstoffen (Sekundär-Bleihütten)

  • Aufarbeiten und Einschmelzen von bleihaltigen Altmaterialien

  • Verladen und Abfahren bleihaltiger Krätze, Asche oder anderer staubender Materialien sowie Entleeren der Behälter

  • Raffinieren von Blei

  • Herstellen und Verarbeiten von Bleibronzen, Bleipigmenten, Bleiglasuren, Bleipulver und staubenden Bleiverbindungen

  • Homogenverbleien

  • Anrichten und Einlegen von Bleiglasgemengen

  • Auftragen von bleihaltigen Anstrichstoffen (Restaurierung) oder anderen bleihaltigen Produkten im Spritzverfahren

  • Verwenden von pulverförmigen Bleiverbindungen bei der Herstellung von Farben (Restaurierung), Akkumulatoren und Gegenständen aus Kunststoff

  • Entfernung bleihaltiger Beschichtungen z.B. durch Abbrennen oder mittels abrasiver Verfahren (z.B. Bürsten, Schleifen, Strahlen) oder Abbeizen

  • Schweißen oder Brennschneiden von bleihaltigen oder mit Bleifarben bedeckten Metallteilen, insbesondere bei Abbrucharbeiten

  • Bearbeiten von Blei, Bleilegierungen oder bleihaltigen Deckschichten durch mechanische Verfahren (Schleifen, Polieren, Zerspanen) oder thermische Verfahren

  • Bleipatentieranlagen und deren Wickelwerke

  • Schmelzen bleihaltiger Materialien

  • Beräumen und Recyclen bleihaltiger Beschichtungsrückstände und Strahlgut

  • Instandsetzungs-, Reinigungs- und Revisionsarbeiten in den bleierzeugenden und bleiverarbeitenden Bereichen

  • Erzeugung und Bearbeitung von bleihaltigen Automatenstählen oder Lagerwerkstoffen

  • Herstellen, Transportieren und Einbauen von Ladungsträgern in der Akkumulatorenindustrie

  • Löten bleihaltiger Materialien

  • Verwenden von pulverförmigen Bleiverbindungen im keramischen Siebdruck

  • Dacheindeckungen mit bleihaltigen Werkstoffen

  • Glasmalarbeiten, Bleiverglasungen (insbesondere bei Restaurierung historischer Bleiverglasungen)

  • Verwenden von bleihaltigen Explosivstoffen (Munition und Spezialsprengmaterial) und Reinigen von Plätzen (u.a. Schießstände), auf denen diese Materialien angewandt wurden.