DGUV Information 250-417 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 19 "Dimethylformamid"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Kunstlederproduktion

  • Polyacrylnitrilfaser-Industrie

  • Feinchemie/Pharmazeutika/Kosmetik

  • Kunststoffbeschichtung (Polyurethan)

  • Extraktion von Schwefel aus Gestein

  • Reinigen von Rohparaffin

  • Reinigungs- und Reparaturarbeiten

  • Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten in Produktions- und Abfüllanlagen

  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen

  • Anwendung Dimethylformamidhaltiger Abbeizmittel in räumlich beengten Verhältnissen oder bei ungünstiger Belüftung.

Es ist mit relevanten Hautresorptionen zu rechnen. Bei der Beurteilung der Exposition ist die Kontrolle des Biologischen Grenzwerts von maßgeblicher Bedeutung.