Abschnitt 3.1 - Grenzwerte
Für Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs) gibt es zurzeit keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).
Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.