Abschnitt 4.3 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition
Herstellen und Verarbeiten in geschlossenen Systemen
Lagern und Transport geschlossener Behälter
Tätigkeiten in räumlich abgetrennten Messwarten
Laborarbeiten (sofern mit den im Labor üblichen geringen Stoffmengen umgegangen wird)
Textilreinigung: externe Annahmestellen (ohne Textilreinigungsmaschine im Ladengeschäft).
Da es bei Arbeitsverfahren in geschlossenen Anlagen z.B. durch Alterung zu Undichtigkeiten kommen kann, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich.