DGUV Information 250-411 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 10 "Methanol"

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Abschnitt 3.1 - Grenzwerte

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) aus TRGS 9001

CAS-Nr.AGWBemerkungen
ml/m3(ppm)mg/m3
Methanol67-56-1200270hautresorptiv;
ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden

Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 9031

ParameterBGWUntersuchungsmaterialZeitpunkt der Probenahme
MethanolMethanol30 mg/lUrinExpositionsende bzw. Schichtende; bei Langzeitexposition nach mehreren vorangegangenen Schichten

Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.

1Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten.