DGUV Information 250-403 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.4 "Staubbelastung"

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Abschnitt 5 - Bemerkungen

Eine Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung stellt die Berufsgenossenschaftliche Information "Mineralischer Staub" (BGI 5047) dar, in der Bestimmungen der GefStoffV im Zusammenhang mit mineralischem Staub allgemein erläutert bzw. konkretisiert werden. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen können auch für solche Beschäftigten erforderlich sein, die Stäuben ausgesetzt sind, auch wenn sie selbst keine staubentwickelnden Tätigkeiten ausüben.

Wegen der an den jeweiligen Arbeitsplätzen gegebenen Korrelation der Konzentrationen von A- und E-Staub wird im Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.4 und auch in diesen Handlungsanleitungen inhaltlich nicht zwischen diesen beiden Staubfraktionen differenziert, obwohl die betreffenden Korrelationen nicht allgemeingültig quantifiziert werden können.