DGUV Information 207-018 - Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben

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Abschnitt 6 - Arbeitsmittel und Prüffristen nach Arbeitsbereichen

Arbeitsmittel 1)Inventar Nr.PrüffristPrüfung durch 2)Berücksichtigung besonderer Einsatzbedingungen 3)letzte PrüfungErgebnisNachweis
veränderte PrüffristGrund
Leiter35jährlichMeister Hansenvierteljährl.Gefährdungsbeurteilung9.11.04in OrdnungPrüfbuch

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
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E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Alle Arbeitsmittel sind vor Benutzung einer Sichtkontrolle zu unterziehen.

Die erforderlichen Fachkenntnisse der Prüfperson sowie Art und Umfang der Prüfungen sind vom Arbeitgeber festzulegen.

Die besonderen Einsatzbedingungen und ggf. damit verbundene veränderte Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.