Abschnitt 6 - Arbeitsmittel und Prüffristen nach Arbeitsbereichen
Arbeitsmittel 1) | Inventar Nr. | Prüffrist | Prüfung durch 2) | Berücksichtigung besonderer Einsatzbedingungen 3) | letzte Prüfung | Ergebnis | Nachweis | ||
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veränderte Prüffrist | Grund | ||||||||
Leiter | 35 | jährlich | Meister Hansen | vierteljährl. | Gefährdungsbeurteilung | 9.11.04 | in Ordnung | Prüfbuch | |
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
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Alle Arbeitsmittel sind vor Benutzung einer Sichtkontrolle zu unterziehen.
Die erforderlichen Fachkenntnisse der Prüfperson sowie Art und Umfang der Prüfungen sind vom Arbeitgeber festzulegen.
Die besonderen Einsatzbedingungen und ggf. damit verbundene veränderte Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.