Die Betriebssicherheitverordnung regelt grundsätzlich die Bereitstellung und Benutzung (auch) von bordeigenen Informations- und Kommunikationssystemen. Konkretisiert wird sie für diese Systeme durch die
Die Bildschirmarbeitsverordnung ist die gesetzliche Grundlage für Bildschirmarbeit. Die Verordnung ist zwar für Fahrerarbeitsplätze nicht gültig, jedoch sind die in ihrem allgemeinen Teil aufgeführten grundsätzlichen Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmarbeit auch für die Arbeit mit Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen sinnvoll.
Diese Fachinformation der Verwaltungs-BG enthält einige grundsätzliche Gestaltungsprinzipien für Bildschirmarbeit, die auch für die Arbeit mit Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen sinnvoll sind.
Diese Informationsschrift der Verwaltungs-BG enthält grundlegende Informationen zum Einsatz von Software in Arbeitssystemen sowie der Gestaltung der Nutzungsqualität von Software.
Empfehlungen der europäischen Kommission (2007/78/EG) "über sichere und effiziente bordeigene Informations- und Kommunikationssysteme: Neufassung des europäischen Grundsatzkataloges zur Mensch-Maschine-Schnittstelle"