Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen
(bisher: BGI/GUV-I 8696)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand der Vorschrift: August 2009
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Was bietet Ihnen diese Schrift? | 1 |
Einführung | 2 |
Wozu dienen bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen? | 3 |
Können bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen zusätzliche Belastungen bei der Arbeit verursachen? | 4 |
Allgemeine Grundsätze aus vorhandenen Regelungen | 5 |
Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz | 5.1 |
Grundlegende ergonomische Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln | 5.2 |
Schutzmaßnahmen | 5.3 |
Konkrete Hinweise zur Gestaltung der Arbeit | 6 |
Gestaltungshinweise für die Technik (T) | 6.1 |
Gestaltungshinweise zur Organisation (O) | 6.2 |
Hinweise zu personenbezogenen Maßnahmen (P) | 6.3 |
Wo kann man sich weiter informieren? | 7 |
Grundsätze aus der "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (BGI 650) | Anhang 1 |
Grundsätze einer ergonomischen Dialoggestaltung | Anhang 2 |
TOP-Checkliste für bordeigene Informations- und Kommunikationssysteme mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen | Anhang 3 |