DGUV Information 211-031 - Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen

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Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen
(bisher: BGI/GUV-I 8696)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: August 2009

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InhaltsübersichtAbschnitt
Was bietet Ihnen diese Schrift?1
Einführung2
Wozu dienen bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen?3
Können bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen zusätzliche Belastungen bei der Arbeit verursachen?4
Allgemeine Grundsätze aus vorhandenen Regelungen5
Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz5.1
Grundlegende ergonomische Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln5.2
Schutzmaßnahmen5.3
Konkrete Hinweise zur Gestaltung der Arbeit6
Gestaltungshinweise für die Technik (T)6.1
Gestaltungshinweise zur Organisation (O)6.2
Hinweise zu personenbezogenen Maßnahmen (P)6.3
Wo kann man sich weiter informieren?7
Grundsätze aus der "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (BGI 650)Anhang 1
Grundsätze einer ergonomischen DialoggestaltungAnhang 2
TOP-Checkliste für bordeigene Informations- und Kommunikationssysteme mit Bildschirmen an FahrerarbeitsplätzenAnhang 3