DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 17.4 - 17.4 Arbeiten in der Nähe von Freileitungen

Bei Arbeiten in der Nähe von Freileitungen der Energieversorgungsunternehmen (EVU) bestehen Gefahren durch den elektrischen Strom.

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Abb. 21 Hochspannungsmast mit Funkanlage

Die Schutzmaßnahmen bei diesen Arbeiten sind mit dem Anlagenverantwortlichen des EVU abzustimmen und die Schutzabstände nach Tabelle 5 einzuhalten. Das Ausschwingen von Leitungsseilen, Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln ist zu berücksichtigen.

Nennspannung [V]Schutzabstand [m] bei nichtelektrotechnischen ArbeitenSchutzabstand [m] bei bestimmten elektrotechnischen Arbeiten1)
bis 1.000 V1,00,5
über 1 kV bis 110 kV3,02,0
über 110 kV bis 220 kV4,03,0
über 220 kV bis 380 kV oder bei unbekannter Spannung5,04,0
Tabelle 5 Schutzabstände bei Arbeiten in der Nähe von Freileitungen, abhängig von der Nennspannung gemäß § 7 DGUV Vorschrift 3/4

Bestimmte elektrotechnischen Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften, elektrotechnisch unterwiesenen Personen oder unter deren Aufsichtsführung durchgeführt werden.