DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 13 - 13 Arbeiten an Absturzkanten

Bei Arbeiten an ungesicherten Absturzkanten ist das Tragen von PSAgA erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass eine wirksame Sicherung gegen Absturz bereits vor Erreichen des absturzgefährdeten Bereiches (Abstand zur Absturzkante kleiner 2 m) an einem geeigneten und eindeutig gekennzeichneten Anschlagpunkt erfolgt.

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Abb. 12 Gesichertes Arbeiten an einer Absturzkante

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Abb. 13 Kennzeichnung eines Anschlagpunktes mit Angabe der zulässigen Anzahl der Benutzer