DGUV Information 210-005 - Kegel- und Bowlinganlagen

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Abschnitt 6.7 - 6.7 Störungen in der Energieversorgung

Nach einem Ausfall der elektrischen Energie darf die Maschine bei einer Wiederkehr der elektrischen Energie nicht selbständig wieder anlaufen. Dafür muss der Hersteller durch eine entsprechende Steuerung sorgen. Damit werden Gefährdungen vermieden, verursacht z. B. durch:

  • das Herabfallen eines beweglichen Maschinenteils (z. B. Deck) oder

  • die plötzliche bzw. unerwartete Bewegung gefahrbringender Maschinenteile nach Beseitigung einer Störung.