Abschnitt 4.1 - 4.1 Abräumer (Sweep)
Gefahrenbereich Abräumer
Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen können z. B.
zwischen dem absenkenden Abräumer und der Bahn (Abb. 15),
an den Antrieben des Abräumers (Abb. 16) und
zwischen dem bewegten Abräumer und fest stehenden Bauteilen (Abb. 17), insbesondere in Verkehrswegen
auftreten.
1 | Deck |
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2 | Abräumer |
3 | Bahn |
Abb. 15
Vorderer Stellmaschinenbereich mit ungesichertem Abräumer
Abb. 16
Ungesicherte Kettentriebe des Abräumers
1 | Abräumer |
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2 | fest stehende Bauteile |
3 | Verkehrsweg |
Abb. 17
Nicht gesicherte Gefahrstellen zwischen dem bewegten Abräumer und fest stehenden Bauteilen
Schutzmaßnahmen Abräumer
Geeignete Schutzmaßnahmen zwischen dem absenkenden Abräumer und der Bahn können z. B.
der Einsatz von Sicherheitslichtschranken (Abb. 19),
das Begrenzen der wirksamen Energie auf maximal 150 N (z. B. durch Kraftbegrenzung des Motors oder Absenken nur durch Eigengewicht unter 150 N)
sein.
Geeignete Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Quetsch- und Scherstellen zwischen dem bewegten Abräumer und fest stehenden Bauteilen sind ausreichend dimensionierte seitliche Verdeckungen in den Verkehrswegen (Abb. 18).
1 | Verdeckungen |
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2 | Verkehrsweg |
Abb. 18
Gesicherte Gefahrstellen am Verkehrsweg
1 | Sicherheitslichtschranke mit Lichtstrahl |
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Abb. 19
Sicherung der Gefahrstellen im vorderen Bereich der Stellmaschine mittels Sicherheitslichtschranke; Anordnung ca. 35 cm über der Bahn