DGUV Information 210-005 - Kegel- und Bowlinganlagen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.1 - 4.1 Abräumer (Sweep)

Gefahrenbereich Abräumer

Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen können z. B.

  • zwischen dem absenkenden Abräumer und der Bahn (Abb. 15),

  • an den Antrieben des Abräumers (Abb. 16) und

  • zwischen dem bewegten Abräumer und fest stehenden Bauteilen (Abb. 17), insbesondere in Verkehrswegen

auftreten.

1Deck
2Abräumer
3Bahn
ccc_2007_as_17.jpg

Abb. 15
Vorderer Stellmaschinenbereich mit ungesichertem Abräumer

ccc_2007_as_18.jpg

Abb. 16
Ungesicherte Kettentriebe des Abräumers

1Abräumer
2fest stehende Bauteile
3Verkehrsweg
ccc_2007_as_19.jpg

Abb. 17
Nicht gesicherte Gefahrstellen zwischen dem bewegten Abräumer und fest stehenden Bauteilen

Schutzmaßnahmen Abräumer

Geeignete Schutzmaßnahmen zwischen dem absenkenden Abräumer und der Bahn können z. B.

  • der Einsatz von Sicherheitslichtschranken (Abb. 19),

  • das Begrenzen der wirksamen Energie auf maximal 150 N (z. B. durch Kraftbegrenzung des Motors oder Absenken nur durch Eigengewicht unter 150 N)

sein.

Geeignete Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Quetsch- und Scherstellen zwischen dem bewegten Abräumer und fest stehenden Bauteilen sind ausreichend dimensionierte seitliche Verdeckungen in den Verkehrswegen (Abb. 18).

1Verdeckungen
2Verkehrsweg
ccc_2007_as_20.jpg

Abb. 18
Gesicherte Gefahrstellen am Verkehrsweg

1Sicherheitslichtschranke mit Lichtstrahl
ccc_2007_as_21.jpg

Abb. 19
Sicherung der Gefahrstellen im vorderen Bereich der Stellmaschine mittels Sicherheitslichtschranke; Anordnung ca. 35 cm über der Bahn