DGUV Information 208-041 - Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Rutschhemmungskataster

Ein nützliches Instrument zur besseren Veranschaulichung und zum Dokumentieren der Messergebnisse in der Betriebsstätte kann auch ein Rutschhemmungskataster sein. Hier werden die bewerteten Messergebnisse als Katasterzeichen in einem Gebäudegrundrissplan eingetragen. Es stellt eine Möglichkeit für den Unternehmer oder die Unternehmerin dar, bei umfangreichen und längerfristig angelegten Messungen die gemessenen Werte zu dokumentieren.