DGUV Information 203-059 - Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken

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Abschnitt 8.2 - Tätigkeiten mit Gefährdungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Die PAK wurden bis Ende der 80iger Jahre als Bestandteil von Korrosionsschutzmitteln für wasserführende Stahlbauteile verwendet. Einige PAK, z.B. Benzo(a)pyren, sind beim Menschen eindeutig krebserzeugend. Die Möglichkeit der Fruchtschädigung oder der Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit besteht.

Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung muss geprüft werden, ob die wasserführenden Stahlbauteile mit PAK-haltigen Beschichtungen versehen sind. Hierbei ist auf vorliegende Dokumentationen zurückzugreifen. Erforderlichenfalls sind Materialproben zu entnehmen und untersuchen zu lassen.

Zum Entfernen nachgewiesener PAK-haltiger Beschichtungsstoffe sind emissionsarme Verfahren anzuwenden.

Zum Entfernen von PAK-haltigen Beschichtungsstoffen siehe auch Technische Regel Gefahrstoffe "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material" (TRGS 551, Abs. 5.2.12).

Die Entsorgung PAK-haltiger Materialien ist zu dokumentieren und nach Aufforderung durch die zuständige Behörde nachzuweisen.