DGUV Information 203-059 - Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken

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Abschnitt 6.4 - Wehranlagen

Wehranlagen dienen zur Stauhaltung und Stauregelung bzw. zur geregelten Wasserabfuhr für/bei Wasserkraftanlagen. In Verbindung mit Laufwasserkraftwerken wird über die Wehranlage das Überschusswasser, das von den Turbinen nicht abgearbeitet werden kann, abgeführt. Bei Maschinenausfall muss im Extremfall (z.B. bei sehr großen Hochwässern oder bei Netzausfall) die gesamte Wasserfracht über die Wehranlage abfließen.

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Abb. 6.4.1: Beispielskizze einer Wehranlage (Draufsicht)

Anlagenspezifische Gefährdungen treten an Wehranlagen, insbesondere in den Antriebsräumen, und bei Arbeiten an Wehrverschlüssen auf.

Je nach Standort werden Antriebsräume als Antriebshäuser, Windwerkanlagen, Wehrklappenhäuser oder Wehrpfeiler bezeichnet.

Antriebsräume beinhalten eine Vielzahl mechanischer Antriebe mit zahlreichen Quetsch-, Einzugs-, Stoß- und Scherstellen. Ein Betrieb der Antriebe ist in der Regel nur für kurze Zeiträume während der Verfahrbewegungen der Wehrverschlüsse erforderlich. Maßnahmen zum Schutz vor den mechanischen Gefährdungen können sein:

  • Verkleidung der Gefahrstellen

  • Feste Absperrungen, z.B. durch Geländer, in Verbindung mit einem ausreichenden Abstand zur Gefahrstelle

  • Bei automatisch anlaufenden Antrieben Anlaufwarnung durch optischen und akustischen Alarm mit ergänzenden Sicherheitshinweisen im Bereich der Gefahrstellen und an den Zugangstüren zum Antriebsraum.

Die Antriebe sind so gestaltet, dass ein gefahrloses Durchführen von Wartungsarbeiten, z.B. Schmieren der Bauteile, während der Antriebsbewegungen möglich sind. Ist dies nicht möglich, werden Wartungsarbeiten nur bei freigeschalteten Antrieben durchgeführt.

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Abb. 6.4.2: Im Bereich der Antriebe bestehen z.T. Absturzgefahren durch Bodenöffnungen.

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Abb. 6.4.3: Blick in einen Antriebsraum einer älteren Wehranlage. Die Vielzahl der Antriebselemente ist nicht verkleidet. Wartungsarbeiten erfordern freigeschaltete Antriebe.

Übergänge von Wehrpfeiler zu Wehrfeldern sind so gestaltet, das ein sicheres Übersteigen gewährleistet ist. Dies kann erreicht werden durch:

  • fest installierte, klappbare Laufstege

  • temporäre Laufstege

  • Gerüstkonstruktionen.

Können diese Konstruktionen keinen Schutz gegen Absturz sicherstellen, sind persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen.

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Abb. 6.4.4: Zugangsweg zu einem Wehrklappenkörper. Das Podest kann aufgrund von Schwemmgut bei Hochwasser nicht mit einem Geländer zum Schutz gegen Absturz ausgestattet werden. Die Steigleiter ist mit PSA gegen Absturz zu begehen.

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Abb. 6.4.5: Austritt aus einem Wehrpfeiler zur Wehrklappe. Ein sicheres Begehen der Wehrklappe ist nur mit Verwendung von PSA gegen Absturz möglich.

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Abb. 6.4.6 und 6.4.7: Gesicherter Zugangsweg zu einem Wehrklappenkörper. Für die Errichtung dieses Zuganges ist PSA gegen Absturz erforderlich (Nutzung Seilführung).