Abschnitt 3.4 - Einsatz und Unterweisung geeigneter Personen
Der Unternehmer beauftragt mit der Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr auf Dächern nur geeignete Personen.
Er unterweist sie vor der ersten Arbeitsaufnahme und in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage der Betriebsanweisungen über die hiermit verbundenen Gefährdungen und die zu treffenden Schutzmaßnahmen. Die Unterweisungen werden schriftlich dokumentiert.