DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern

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Abschnitt 3.4 - Einsatz und Unterweisung geeigneter Personen

Der Unternehmer beauftragt mit der Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr auf Dächern nur geeignete Personen.

Er unterweist sie vor der ersten Arbeitsaufnahme und in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage der Betriebsanweisungen über die hiermit verbundenen Gefährdungen und die zu treffenden Schutzmaßnahmen. Die Unterweisungen werden schriftlich dokumentiert.